Věnceslava Holubová absolvierte ihr Studium an der Juristischen Fakultät der Karls-Universität Prag, wo sie anschließend auch den Doktortitel erlangte.
Von 1981-1998 war sie angestellte Juristin bei der größten Versicherungsgesellschaft in der Tschechischen Republik und vertrat die Versicherungsgesellschaft vor allen Gerichtsinstanzen.
Zeitweise übte sie die methodische Führung im Bereich der Eigentumsversicherung aus und wurde zum schließlich zur Juristin der Geschäftsstelle Prag.
Im Jahr 1998 bestand sie die Anwaltsprüfung und wurde bei der Tschechischen Anwaltskammer unter der Nummer 04690 registriert.
Im gleichen Jahr gründete sie ihre eigene Anwaltskanzlei mit den Spezialgebieten Versicherungsrecht, Vertragsrecht und allgemeines Recht insbesondere im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen und Familienrecht.
Věnceslava Holubová vertritt ihre Mandanten in allen Gerichtsinstanzen und war schon vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg mit ihrer Klage erfolgreich.
Sie vertritt mehrere Mandanten mit ihren Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Investitionen auf dem Kapitalmarkt.
Petra Krauss beendete im Jahr 2011 ihr Jurastudium an der Karls-Universität Prag mit dem Magister in Rechtswissenschaften.
Bereits während des Studiums sammelte sie Erfahrung in mehreren Anwaltskanzleien, Exekutoren Kanzleien und am Stadtgericht Prag.
Im Jahr 2011 erhielt sie ein Stipendium vom Deutschen Akademischen Austauschdienst e. V. erteilt, für das LL. M. Studium an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Im Jahr 2012 erlangte sie den LL.M. Titel.
Während des Zusatzstudiums in Nürnberg war Sie unter anderem in der Anwaltskanzlei DR. KREUZER & COLL als Werkstudentin tätig.
Ihr Referendariat begann sie im Jahr 2012 bei Holubová advokáti s.r.o. in Prag, wo sie Erfahrungen im Prozessrecht sammeln konnte, insbesondere im Bürgerrecht und Wirtschaftsrecht.
Im Jahr 2013 setzte sie ihr Referendariat in der Anwaltskanzlei JUDr. Věnceslava Holubová fort, wo sie ihr Referendariat auch beendete. Hier vertiefte sie ihre Expertise im bürgerlichen Recht und beschäftigte sich darüber hinaus u.a. mit Medizinrecht, Versicherungsrecht, Kapitalmarktrecht, Reiserecht und Wohnrecht.
Im Jahr 2015 bestand sie die Anwaltsprüfung und ist registrierte Anwältin unter der Nummer 16619, Sie ist als Anwältin bei der Anwaltskanzlei JUDr. Věnceslava Holubová tätig.
Sie beherrscht Tschechisch, Deutsch auf Muttersprachler Niveau und English (verhandlungssicher).